Was kommt

feinstaubschlucker blau

 

Was uns demnächst alles erwarten wird:

Die EU zwingt zum Handeln:

Das Befahren besonders abgasbelasteter Zonen soll in Zukunft Pkws und Lkws mit schlechteren Abgas-Standards verwehrt bleiben. Anlass ist die durchaus kritisch zu sehende Feinstaub-Belastung, zu welcher aber gerade der Pkw-Verkehr kaum beiträgt. Was auf den Autofahrer an neuen Regelungen zukommt, haben wir hier zusammengestellt.

Ohne Rußfilter

Aktuelle Entscheidung zum Thema Fahrverbote (Stand 01.01.2007)

 

Nach der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Luftqualität darf die Belastung der Luft mit Feinstaub einen gewissen Grenzwert nur an maximal 35 Tagen überschreiten. Um Städte zu ermächtigen, Fahrverbote für bestimmte Autos in belasteten Gebieten zu verhängen, wurde von der Bundesregierung die „Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge“ erlassen, die am 1. März 2007 in Kraft tritt. Sie regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von Pkw, Lkw und Bussen. Planungen für eine Umweltzone sind bislang aus München, Düsseldorf, Stuttgart, Berlin, Köln, Karlsruhe und Frankfurt bekannt geworden, welche aber wohl erst frühestens 2008 in Kraft treten. Andere Städte verhalten sich noch abwartend.

Feinstaub

Regelungen zu Fahrverboten betreffen auch ausländische Fahrzeuge, sie benötigen daher auch Plaketten zur Kennzeichnung der Schadstoffklasse, um von Verkehrs-Sperrungen ausgenommen zu werden.

 

Dazu sind entsprechende Nachweise über die Einhaltung der europäischen Abgasnormen aus dem Heimatland vorzulegen. Ist dies nicht möglich, richtet sich die Einteilung nach dem Jahr der Erstzulassung.


Plaketten zur Fahrzeugkennzeichnung

 

Die Plaketten sind kreisförmig mit einem Durchmesser von 8 cm und erhalten je nach Schadstoffklasse unterschiedliche Farben (rot, gelb, grün). Sie enthalten in schwarzer Schrift die Nummer der Schadstoffgruppe (2, 3, 4) sowie ein Schriftfeld, in dem das Kfz-Kennzeichen eingetragen wird. Die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen erfolgt nach der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Emissionsschlüsselnummer.

 

Die Plaketten werden bei den Zulassungsbehörden sowie den zur Abgasuntersuchung zugelassenen Stellen, also technischen Überwachungsvereinen und über 30.000 Werkstätten, erhältlich sein. Die Gebühr für solche Plaketten dürfte bei fünf bis zehn Euro liegen. Nach der Auffassung des ADAC und Feinstaubschlucker.de sollten die Plaketten aber kostenlos abgegeben und verschickt werden, um Halter von sauberen Fahrzeugen nicht zu “bestrafen” Spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. März 2007 werden folgende Aufkleber zur Verfügung stehen:

Schadstoffgruppe 1
Keine Plakette:

• Pkw mit Ottomotor ohne geregeltem Katalysator bzw. geregeltem Katalysator nach Anlage XXIII StVZO

• Diesel-Pkw mit Partikelemissionen nach Euro 1 oder schlechter

• Lkw nach Euro I oder schlechter

Schadstoffgruppe 2

Schadstoffgruppe 2
Rote Plakette:

• Diesel-Pkw mit Partikelemissionen nach Euro 2

• Lkw nach Euro II

Schadstoffgruppe 3

Schadstoffgruppe 3
Gelbe Plakette:

• Diesel-Pkw mit Partikelemissionen nach Euro 3

• Lkw nach Euro III

Diesel Pkw mit Nachrüstung entsprechend PM1 (Pkw ≤ 2.500 kg zGG)

Schadstoffgruppe 4

Schadstoffgruppe 4
Grüne Plakette:

• Diesel-Pkw mit Partikelemissionen nach Euro 4

• Lkw nach Euro IV, Euro V und EEV

• Diesel- Pkw mit Nachrüstung entsprechend PM1 (Pkw > 2.500 zGG), PM2, PM3 und PM4

• Diesel-Pkw mit Partikelemissionen unter 5 mg/km (Vorschlag fr Euro-5), entspricht PM5

• Pkw mit Ottomotor und geregeltem Katalysator (ab Abgasrichtlinie 91/441/EWG)

• Kfz ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor, Brennstoffzelle


Neue Verkehrszeichen

Verkehrszeichen

Die Umweltzonen werden mit neu eigeführten Verkehrsschildern gekennzeichnet.

 

Der Beginn einer solchen Fahrverbotszone wird durch das Zeichen links auf dem Bild und das Ende durch das Zeichen rechts auf dem Bild gekennzeichnet.

 

Auf Zusatzzeichen werden jene Plaketten dargestellt, deren Schadstoffgruppen vom Fahrverbot ausgenommen sind.


Was bei einem Verstoß passieren kann

 

Wer ohne Plakette in eine Verbotszone einfährt, muss mit 40 € Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

 

Wichtig: Es besteht keine generelle Plakettenpflicht. Nur wer tatsächlich in einer “Umweltzone” fahren will, benötigt einen solchen Aufkleber.

Feinstaubkontrolle

...und was ist wenn ich mir jetzt einen Rußpartikelfilter nachrüste?

Diesel

Dann kommt man in den unglaublichen Genuss einer Förderung von 330,- € und erspart sich die unbezahlbaren 1,20 € pro 100 ccm Hubraum (beim 1,9 TDI wären das sage und schreibe 22,80 € im Jahr). Ob sich das wirklich lohnt muss jeder für sich selbst ausrechnen. Hier eine Zusammenfassung:

- Fahrzeug: VW Golf IV 1.9 TDI 96 kW (130 PS) ohne RPF.
- Dieses Fahrzeug kostet in Zukunft 315,80 Euro Steuern im Jahr
 (293,00 Euro KFZ-Steuer + 22,80 Euro “Strafsteuer”).
- Eine Rußpartikelfilter-Nachrüstung hierfür kostet ca. 750,00 Euro.
- Die einmalige staatliche Förderung beträgt 330,00 Euro.

um auszurechnen ab wann sich ein solcher RPF lohnt, müsste die Rechnung in etwa so aussehen:
     750,00 Euro (Nachrüstung) - 330,00 Euro (Förderung) = 420,00 Euro
     420,00 Euro : 22,80 Euro = 18,421052

Bedeutet also das nach ca. 18 Jahren und fünf Monaten sich eine solche Nachrüstung lohnen würde (den geringfügig höheren Wiederverkaufswert nicht mitberechnet).

Quellen:
- www.ADAC.de
- www.Bundestag.de
- ADAC Motorwelt 01/07
- Eigeninterpretationen

Die unter den Überschriften wiedergegebenen Inhalte sind mit eigenen Worten aus den genannten Quellen zusammengefasst worden.